Rechtlicher Rahmen
(§
8a SGB VIII)
Die Unsicherheit ist oft groß: Was darf ich? Was muss ich? Das Bundeskinderschutzgesetz (§ 4 BKiSchG) und das SGB VIII geben klare Leitplanken.
Ihr Handlungsauftrag
Wenn Sie "gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung wahrnehmen:
- Beobachten & Dokumentieren: Schreiben Sie ein Gedächtnisprotokoll. Sofort. Details verblassen schnell.
- Nicht allein handeln: Informieren Sie die Leitung. Die Verantwortung liegt bei der Institution.
- Jugendamt: Eine Meldung erfolgt nach interner Risikoabschätzung.
⚠️ Die eigentliche Gefahr ist das Nicht-Handeln.